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"Ich ignoriere Kritik, die sich nicht auf den Sport bezieht"

Mit seinem Engagement in Moskau begibt sich Fabio Celestini auf eine juristische Gratwanderung

6. Juli 2025sport.ch

Der ehemalige FC Basel-Trainer Fabio Celestini hat mit seinem Wechsel zu ZSKA Moskau für Aufsehen gesorgt. Der Schweizer hat sich trotz des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und des Ausschlusses russischer Vereine von internationalen Wettbewerben für den Armeeklub entschieden.

Bei einer Pressekonferenz nach einem 4:0-Testspielsieg gegen Amkal Moskau äusserte sich Celestini erstmals zu den Reaktionen aus der Schweiz. "Ich ignoriere Kritik, die sich nicht auf den Sport bezieht", erklärte der frühere Nationalspieler laut blue Sport. "Kritik am Fussball akzeptiere ich, aber nicht an anderen Dingen."

Celestini berichtete von einer guten Eingewöhnung in Moskau. Der Verein habe ihm zahlreiche Unterstützer zur Seite gestellt, die ihm sowohl im Training als auch im Alltag helfen. "ZSKA hat sich als grosser Verein erwiesen", so der Trainer. Seine früheren Erfahrungen in Moskau als Spieler und Tourist seien hilfreich gewesen. Trotz der komplexen russischen Sprache plant Celestini, diese zu erlernen: "Ich habe bereits einige Worte gelernt", sagte er.

Langfristig dürfte die russische Sprache aber längst nicht die grösste Herausforderung seines neuen Engagements darstellen. Es folgt ein Update zu einer vorausgegangenen Version dieses Artikels: 

Der Blick hat gleich mehrere Rechtsexperten zur Einschätzung der Situation beigezogen. Die russische Staatsbank VEB ist alleiniger Besitzer von ZSKA Moskau. Die VEB steht allerdings wegen des Ukraine-Kriegs auf diversen Sanktionslisten, so auch jener der Schweiz. Da der Fussballclub sein Geld von der sanktionierten Bank erhält, gehört er ebenfalls der Schweizer Sanktionsliste an. Das ist in der "Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine" unter Artikel 15 geregelt. 

Nach Schweizer Recht ist es demnach derzeit verboten, von ZSKA Moskau Lohn- oder Boni-Zahlungen entgegenzunehmen. Dies würde vor allem zum Tragen kommen, sollte Celestini vorzeitig entlassen werden. Würde er in die Schweiz, oder seine Wahlheimat in Spanien, wo die Rechtslage ähnlich ist, zurückkehren, wäre eine weitere Auszahlung des im Vertrag mit ZSKA Moskau zugesicherten Lohn nicht möglich. Bei einem Verstoss dagegen drohen gemäss des Blicks hierzulande eine Gefängnisstrafe von gar bis zu fünf Jahren. Kein Tatbestand liege vor, solang er sich in Russland aufhalte, keiner Arbeit in der Schweiz nachgehe und auch kein Geld auf Schweizer Konto überweise.

Das lukrative Gehalt in der russischen Hauptstadt dürfte Celestini also wohl nur während seiner Zeit in Russland von Nutzen sein. Zwar gibt es die Möglichkeit, über das SECO eine Ausnahmebewilligung zu beantragen, die Anforderungen dafür sind allerdings sehr hoch. Celestini selbst möchte sich auf seine sportlichen Aufgaben konzentrieren. Unweigerlich werden ihn früher oder später aber auch juristische Fragen beschäftigen. 

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